1. Qualität der Ware
Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen garantiert Ihnen die SACHWERT Gold die Echtheit Ihrer erworbenen Edelmetalle. Anders als Aktien oder Bankguthaben sind Ihre Edelmetalle 100% physisch vorhanden.
2. Sicherheit der Lagerung
Die SACHWERT Gold übernimmt auf Wunsch die Lagerung der von Ihnen erworbenen Edelmetalle in externen Hochsicherheitstresoren.
3. Versicherung der Edelmetalle
Während des Transportes und der Lagerung sind Ihre Edelmetalle in Höhe des Beschaffungswertes zum Kaufzeitpunkt gegen Diebstahl und Verlust versichert.
4. Eigentümer der Edelmetalle
Sie sind Eigentümer Ihres Edelmetalls. Die SACHWERT Gold bewahrt Ihre erworbenen Edelmetalle bei Lagerung getrennt vom eigenen Vermögen auf. Auf diese Weise sind Sie insolvenzgeschützt. Das von Ihnen gekaufte Edelmetall wird Ihrem Lagerkonto gutgeschrieben und kann von Ihnen jederzeit in Ihrem Onlinedepot eingesehen werden. Eine Auslieferung ist laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen zulässig.
5. Mittelverwendungskontrolle
Damit eine unabhängige Kontrolle des Geschäftsbetriebes der SACHWERT Gold und insbesondere die Wahrung der Kundeninteressen jederzeit gewährleistet sind, führt ein unabhängiger Mittelverwendungskontrolleur eine regelmäßige Kontrolle der Lagerbestände durch. Jeder Kunde hat auf Wunsch einen kostenlosen Mittelverwendungskontrollvertrag. Dem Mittelverwendungskontrolleur gewährt die SACHWERT Gold jederzeit Einblick in alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Der Mittelverwendungskontrolleur testiert das Ergebnis seiner Prüfung.